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1518

Wie sehr man seitens der Herrschaft darauf bedacht war ausbrechende Brände sofort zu erkennen, um ein weiteres Ausbreiten verhindern zu können, ist aus einer Anordnung aus dem Jahre 1518 ersichtlich. Damals wurde wegen der Feuersgefahr angeordnet, daß, wenn starker Wind aufkommt, besonders abends oder nachts, der Bürgermeister einen Stadtknecht zu Pferd oder zu Fuß in der Stadt herumschickt und von Haus zu Haus ausrufen läßt, daß ein jeder sein Feuer bewahre und versorge. Bei wem trotz dieses Warnrufes Feuer ausbrach, zahlte ein Pfund Pfennig Strafe. Riefen er, sein Weib oder Hausgesind jedoch als erste um Hilfe, war die Strafe erlassen. Die auferlegte Strafe erhielt je zur Hälfte der gnädige Herr und die Stadt. Der Stadtknecht wurde für jede derartige Arbeit vom Bürgermeister mit einem Schilling Konstanzer entlohnt.